Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Niklas Bern, NB-Werbeagentur, Dortmunder Str. 34, 48155 Münster (nachfolgend „Auftragnehmer") und Unternehmen im Sinne von § 14 BGB (nachfolgend „Auftraggeber").
Die AGB gelten ausschließlich für Unternehmer. Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB werden nicht geschlossen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder dem gemeinsam vereinbarten Briefing. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn der Auftragsinhalt gegen geltendes Recht, die guten Sitten oder die eigenen Grundsätze verstößt.
§ 3 Leistungsumfang
Der Auftragnehmer erbringt die im Angebot oder Briefing definierten Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Art und Umfang der Leistung richten sich ausschließlich nach der schriftlichen Vereinbarung.
Nicht im vereinbarten Leistungsumfang enthaltene Leistungen (z. B. zusätzliche Konzepte, erweiterte Strategiephasen, Drittleistungen) werden gesondert angeboten und berechnet.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags nach Absprache mit dem Auftraggeber geeignete Dritte (Subunternehmer, Freelancer) einzusetzen. Die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber verbleibt beim Auftragnehmer.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Materialien und Freigaben rechtzeitig und vollständig bereitzustellen. Dazu gehören insbesondere: Briefings, Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten sowie inhaltliche Freigaben.
Verzögert der Auftraggeber die Mitwirkung, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. Mehraufwand, der durch verspätete oder unvollständige Mitwirkung entsteht, wird dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt.
Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, dass von ihm bereitgestellte Inhalte (Texte, Bilder, Markennamen etc.) frei von Rechten Dritter sind. Er stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung dieser Inhalte entstehen.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils gültigen Angebot. Alle Preise verstehen sich als Netto-Beträge zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Bei größeren Projekten kann der Auftragnehmer nach Absprache eine Anzahlung in Höhe von bis zu 50 % des Auftragswertes vor Beginn der Leistungserbringung verlangen. Die Anzahlung ist nicht rückerstattungsfähig, sofern der Auftraggeber den Auftrag nach Beginn der Arbeiten storniert.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu berechnen sowie eine Mahnpauschale von 40,00 EUR gemäß § 288 Abs. 5 BGB geltend zu machen.
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, bei Zahlungsverzug laufende Arbeiten zu unterbrechen oder einzustellen, bis der ausstehende Betrag vollständig beglichen ist.
Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Auftraggeber nur gestattet, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§ 6 Korrekturschleifen und Änderungswünsche
Im vereinbarten Projektpreis sind 1 bis 2 Korrekturschleifen je Leistungspaket enthalten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Als Korrekturschleife gilt eine zusammengefasste Rückmeldung des Auftraggebers zu einer Entwurfsstufe.
Darüber hinausgehende Änderungswünsche, zusätzliche Korrekturschleifen sowie inhaltliche Richtungsänderungen nach erteilter Freigabe werden zusätzlich nach Aufwand abgerechnet. Der Stundensatz wird im jeweiligen Angebot oder separat vereinbart.
Freigaben des Auftraggebers — auch per E-Mail oder Messenger — gelten als verbindliche Abnahme der jeweiligen Leistungsstufe. Nachträgliche Änderungen an freigegebenen Inhalten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
§ 7 Urheberrecht und Nutzungsrechte
Alle vom Auftragnehmer erstellten Werke — insbesondere Konzepte, Designs, Texte, Strategiepapiere und Kampagnenmaterialien — sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung im Eigentum des Auftragnehmers.
Mit vollständigem Zahlungseingang überträgt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den erstellten Werken für den vereinbarten Verwendungszweck. Weitergehende Rechte (z. B. Bearbeitungsrecht, Weiterveräußerung, Übertragung an Dritte) bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
Vor vollständigem Zahlungseingang ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die erstellten Werke zu nutzen, zu veröffentlichen, zu vervielfältigen oder an Dritte weiterzugeben. Bei unerlaubter Nutzung ist der Auftragnehmer berechtigt, neben der ausstehenden Vergütung einen angemessenen Schadensersatz geltend zu machen.
Der Auftragnehmer behält das Recht, realisierte Projekte — nach Absprache mit dem Auftraggeber — als Referenz in Portfolio, Website und sozialen Medien zu verwenden, sofern keine ausdrückliche Verschwiegenheitspflicht vereinbart wurde.
§ 8 Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen — insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Strategiedaten, Kundenlisten und interne Prozesse — vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Sie entfällt, soweit die Informationen allgemein bekannt sind, ohne dass dies auf eine Pflichtverletzung der empfangenden Partei zurückzuführen ist.
§ 9 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für den wirtschaftlichen Erfolg der erbrachten Leistungen (z. B. Reichweite, Conversion-Raten, Umsatzsteigerungen). Marketingleistungen sind Dienstleistungen, keine Erfolgshonorare, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Für Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus rechtswidrigen oder rechtsverletzenden Inhalten des Auftraggebers entstehen.
§ 10 Laufzeit und Kündigung
Projektverträge enden mit der Abnahme der vereinbarten Leistung und vollständiger Zahlung. Laufende Betreuungsverträge (Retainer) werden für den vereinbarten Zeitraum geschlossen und verlängern sich automatisch um den gleichen Zeitraum, sofern sie nicht mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des Vertragszeitraums schriftlich gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug ist oder wesentliche Vertragspflichten verletzt.
Bei Kündigung durch den Auftraggeber nach Beginn der Arbeiten ist der Auftragnehmer berechtigt, den bis zum Kündigungszeitpunkt entstandenen Aufwand sowie eine Ausfallpauschale in Rechnung zu stellen. Bereits geleistete Anzahlungen werden auf diese Forderungen angerechnet.
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Münster, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.