Das BFSG betrifft nicht alle Websites. Betroffen sind Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern oder mehr als 2 Mio. Euro Jahresumsatz — aber nur dann, wenn sie digitale Produkte und Dienstleistungen verkaufen (E-Commerce, Banking, Telekommunikation). Eine reine Informationswebsite ohne Shop fällt in der Regel nicht darunter. Trotzdem lohnt sich die Auseinandersetzung mit Barrierefreiheit: Sie verbessert SEO, Nutzererfahrung und schützt vor späteren Nachrüstkosten.
Die direkte Antwort zuerst
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Es betrifft aber nicht jede Website in Deutschland automatisch.
Betroffen sind Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen an Endkunden anbieten — also vor allem Onlineshops, Banking-Apps, Buchungsplattformen und Streaming-Dienste. Gleichzeitig gilt: Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und weniger als 2 Mio. Euro Jahresumsatz sind ausgenommen.
Wenn du ein KMU in Münster betreibst und eine reine Informationswebsite hast — kein Shop, keine digitalen Dienstleistungen, keine Online-Buchungen — bist du wahrscheinlich nicht direkt betroffen. Trotzdem lohnt es sich, die Grundprinzipien zu kennen.
Was das BFSG konkret regelt
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt die EU-Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (EAA) in deutsches Recht um. Es betrifft nicht nur Websites, sondern auch Apps, Self-Service-Terminals und andere digitale Produkte.
Für Websites und Apps relevant sind diese Bereiche:
- E-Commerce: Onlineshops, die Waren oder Dienstleistungen an Endkunden verkaufen
- Banking und Finanzdienstleistungen: Online-Banking, Zahlungsplattformen, Versicherungsportale
- Telekommunikation: Websites und Apps von Telekommunikationsanbietern
- Personenbeförderung: Buchungsplattformen für Bus, Bahn, Flug
- Elektronische Kommunikation: Messenger-Dienste, Videoanruf-Plattformen
Was nicht direkt darunter fällt: Die reine Unternehmenswebsite eines Handwerkers, einer Steuerberatung oder einer kleinen Agentur, die lediglich informiert und keinen digitalen Kaufprozess anbietet.
Die entscheidende Frage ist: Verkaufst du etwas online, oder informierst du nur?
Kleinstunternehmen: Die Ausnahme im Gesetz
Das BFSG enthält eine explizite Kleinstunternehmen-Ausnahme. Du bist ausgenommen, wenn beides zutrifft:
- Weniger als 10 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalent)
- Weniger als 2 Mio. Euro Jahresumsatz
Diese Schwelle orientiert sich an der EU-Definition für Kleinstunternehmen. Wenn du beide Kriterien erfüllst, gelten die Pflichten des BFSG nicht für dich — auch wenn du einen Onlineshop betreibst.
Wichtig: Die Ausnahme bezieht sich auf Dienstleistungsanbieter, nicht auf Hersteller digitaler Produkte. Ein Software-Unternehmen, das ein barrierefreies Produkt verkauft, unterliegt anderen Regeln.
Was WCAG 2.1 AA bedeutet
Der technische Standard hinter dem BFSG ist WCAG 2.1 Level AA. WCAG steht für “Web Content Accessibility Guidelines” — ein internationaler Katalog von Anforderungen, den das W3C herausgibt.
Level AA ist die mittlere Stufe. Level A ist das absolute Minimum, Level AAA ist kaum erreichbar im regulären Webdesign. AA ist der Standard, der in den meisten Gesetzen weltweit vorgeschrieben wird.
Die vier Grundprinzipien der WCAG heißen POUR:
- Wahrnehmbar (Perceivable): Inhalte müssen für alle sinneswahrnehmbar sein — also auch ohne Sehen, Hören oder feinmotorische Kontrolle
- Bedienbar (Operable): Alle Funktionen müssen mit der Tastatur oder einem anderen Eingabegerät nutzbar sein
- Verständlich (Understandable): Texte und Bedienelemente müssen klar und vorhersehbar sein
- Robust (Robust): Der Code muss so sauber sein, dass Hilfstechnologien wie Screenreader ihn zuverlässig verarbeiten können
Die 8 wichtigsten Punkte für deine Website
Ob du direkt unter das BFSG fällst oder nicht — diese acht Punkte sollte jede Website erfüllen. Sie verbessern SEO, Nutzererfahrung und Zugänglichkeit gleichzeitig.
1. Kontrastverhältnis Text auf Hintergrund muss ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 haben. Hellgrauer Text auf weißem Hintergrund — ein häufiges Designproblem — fällt durch. Tools: Contrast Checker von WebAIM.
2. Alt-Texte für Bilder Jedes inhaltstragende Bild braucht einen beschreibenden Alt-Text. Dekorative Bilder bekommen ein leeres alt="" — damit überspringen Screenreader sie. Das verbessert auch die Google-Bildersuche.
3. Tastaturnavigation Alle interaktiven Elemente — Links, Buttons, Formulare — müssen mit der Tab-Taste erreichbar und mit Enter oder Leertaste bedienbar sein. Teste das selbst: Öffne deine Website und navigiere nur mit der Tastatur.
4. Überschriftenstruktur H1, H2, H3 dürfen nicht als Stilmittel genutzt werden, sondern müssen die logische Dokumentstruktur abbilden. Eine Seite hat genau eine H1. Screenreader nutzen Überschriften zur Navigation.
5. Formularfelder korrekt beschriften Jedes Eingabefeld braucht ein sichtbares Label — nicht nur einen Placeholder-Text. Placeholder verschwindet beim Tippen und ist für Screenreader oft unsichtbar.
6. Fokus-Indikatoren sichtbar lassen Viele Designer entfernen den Browser-Standard-Fokusrahmen (das blaue Outline) aus ästhetischen Gründen. Das macht Tastaturnavigation unsichtbar. Eigene, gut sichtbare Fokus-Stile sind die richtige Lösung.
7. Videos mit Untertiteln versehen Eingebettete Videos auf der Website müssen Untertitel haben. Das gilt für alle Video-Inhalte mit gesprochenem Wort — egal ob YouTube-Einbettung oder selbst gehostetes Video.
8. Sprache im HTML-Tag deklarieren
<html lang="de"> — das klingt trivial, ist aber für Screenreader entscheidend. Sie nutzen das Sprach-Attribut, um die Aussprache korrekt einzustellen.
Eigene Darstellung nach: WebAIM Million Report · 2024
Sanktionen und Übergangsfristen
Für Unternehmen, die unter das BFSG fallen, gilt:
- Neue Produkte und Dienstleistungen müssen ab dem 28. Juni 2025 direkt die Anforderungen erfüllen
- Bestehende Produkte haben eine Übergangsfrist bis zum 28. Juni 2030
- Dienstleistungsverträge, die vor dem 28. Juni 2025 geschlossen wurden, sind bis zum 28. Juni 2030 ausgenommen
Die Marktüberwachungsbehörden können Verstöße beanstanden, Fristen setzen und bei Nichterfüllung Bußgelder verhängen. Die Höhe der Bußgelder ist im BFSG nicht konkret gedeckelt — sie richten sich nach dem allgemeinen Ordnungswidrigkeitenrecht.
Ein wichtiger Punkt: Es gibt keine zentrale Behörde, die aktiv alle Websites scannt. In der Praxis werden Verstöße häufiger durch Beschwerden von Nutzern oder Verbänden bekannt als durch anlasslose Kontrollen.
Warum sich Barrierefreiheit auch ohne Pflicht lohnt
Rund 13 Millionen Menschen in Deutschland leben mit einer anerkannten Behinderung. Dazu kommen situative Einschränkungen: jemand mit einem gebrochenen Arm, jemand der im Freien auf einem Smartphone liest, jemand mit temporärer Sehschwäche nach einer Operation.
Barrierefreiheit ist kein Nischenthema. Sie verbessert die Nutzererfahrung für alle.
Konkrete SEO-Vorteile:
- Alt-Texte helfen Suchmaschinen, Bilder zu verstehen
- Klare Überschriftenstruktur verbessert die Lesbarkeit für Crawler
- Schnelle, strukturierte Seiten ranken besser — viele Accessibility-Fixes verbessern auch die Core Web Vitals
- Screenreader und Suchmaschinen-Crawler arbeiten nach ähnlichen Prinzipien
Eine Studie von Siteimprove aus dem Jahr 2023 zeigt: Websites mit hohem Accessibility-Score haben im Schnitt eine 12 % niedrigere Absprungrate als vergleichbare Seiten mit Accessibility-Problemen.
Was jetzt zu tun ist
Wenn du ein KMU in Münster betreibst, empfehle ich drei Schritte:
Schritt 1: Prüfe, ob du betroffen bist. Mehr als 10 Mitarbeiter oder mehr als 2 Mio. Euro Umsatz, plus ein digitales Produkt oder eine digitale Dienstleistung — dann bist du es. Im Zweifel lohnt eine kurze Beratung.
Schritt 2: Führe einen kostenlosen Quick-Check durch. Gib deine URL in das WAVE-Tool (wave.webaim.org) ein. Du siehst sofort die offensichtlichsten Fehler — und hast eine Grundlage für weitere Maßnahmen.
Schritt 3: Priorisiere. Nicht alles muss sofort perfekt sein. Farbkontraste, Alt-Texte und Formular-Labels lösen die häufigsten Probleme und sind mit überschaubarem Aufwand umsetzbar.
Du willst wissen, ob deine Website die BFSG-Anforderungen erfüllt — und was konkret zu tun ist? Jetzt kostenloses Gespräch buchen
Häufig gestellte Fragen
Muss meine Website ab 2025 barrierefrei sein?
Nicht automatisch. Das BFSG gilt für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern oder mehr als 2 Mio. Euro Jahresumsatz — und nur, wenn sie digitale Produkte oder Dienstleistungen an Endkunden verkaufen (z.B. Onlineshops, Banking-Apps, Streaming-Dienste). Eine reine Informationswebsite eines Handwerkers oder einer Kanzlei ist davon nicht direkt betroffen. Kleinstunternehmen unter beiden Schwellenwerten sind ausgenommen.
Was ist der Unterschied zwischen BFSG und WCAG?
Das BFSG ist ein deutsches Gesetz — es schreibt vor, dass bestimmte digitale Angebote barrierefrei sein müssen. Die WCAG 2.1 AA ist der technische Standard, der definiert, was 'barrierefrei' konkret bedeutet: ausreichende Kontraste, Tastaturnavigation, Alt-Texte für Bilder, Screenreader-Kompatibilität. Das BFSG sagt 'du musst es tun', die WCAG sagt 'so geht es'.
Was passiert, wenn meine Website nicht barrierefrei ist?
Für Unternehmen, die unter das BFSG fallen, drohen Bußgelder. Die Höhe ist noch nicht abschließend geregelt, aber Behörden können Mängel beanstanden und Fristen setzen. Für bestehende Produkte gilt eine Übergangsfrist bis 2030 — neue Produkte und Dienstleistungen müssen ab dem 28. Juni 2025 direkt die Anforderungen erfüllen. Unternehmen, die nicht unter das BFSG fallen, haben keine Bußgeldpflicht — können aber trotzdem von Optimierungen profitieren.
Was kostet barrierefreies Webdesign?
Das hängt stark vom Ausgangszustand ab. Eine neue Website, die von Anfang an auf WCAG 2.1 AA ausgelegt ist, kostet kaum mehr als eine herkömmliche — der Aufwand liegt bei rund 10–15 % mehr Designzeit. Eine bestehende Website nachzurüsten ist aufwändiger: je nach Umfang 500 bis 5.000 Euro. Die teuersten Maßnahmen sind fehlende Tastaturnavigation und schlecht strukturierte Formulare.
Bin ich als Selbstständiger oder Kleinunternehmer betroffen?
Wenn du weniger als 10 Mitarbeiter hast und weniger als 2 Mio. Euro Jahresumsatz, bist du als Kleinstunternehmen ausgenommen. Das BFSG nennt diese Ausnahme explizit. Du musst also nicht aktiv handeln — aber es lohnt sich trotzdem, zumindest Basis-Anforderungen zu erfüllen: Alt-Texte, ausreichende Kontraste und eine saubere Überschriftenstruktur helfen auch bei SEO und Nutzerfreundlichkeit.
Wie prüfe ich, ob meine Website barrierefrei ist?
Kostenlose Einstiegspunkte: Das WAVE-Tool (wave.webaim.org) analysiert jede URL und zeigt Kontrast-Fehler, fehlende Alt-Texte und Strukturprobleme. Lighthouse in Chrome DevTools (F12 → Lighthouse → Accessibility) gibt einen Score und konkrete Hinweise. Für eine vollständige Prüfung nach WCAG 2.1 AA braucht es aber auch manuelle Tests — zum Beispiel die gesamte Seite nur mit Tastatur zu bedienen.